Sprecherausschuss

Sprecherausschuss
Sprecher|ausschuss,
 
die Interessenvertretung der leitenden Angestellten, die nach dem Sprecherausschussgesetz vom 20. 12. 1988 in Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten von diesen nach den Grundsätzen einer demokratischen Wahl gebildet werden kann. Er wird für vier Jahre gewählt. Die Grundzüge seiner Rechtsstellung (Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, Beteiligtenfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, Kostentragungspflicht und Behinderungsverbot des Arbeitgebers, Friedenspflicht) sind mit denen des Betriebsrats vergleichbar. Erzwingbare Mitbestimmungsrechte existieren aber nicht.

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Sprẹ|cher|aus|schuss, der: Ausschuss von leitenden Angestellten, der in einem Betrieb deren Interessen vertritt.

Universal-Lexikon. 2012.

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